Donnerstag, 14. November 2024
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Erste Hilfe

Der Landesfeuerverband Bayern, Fachbereich 8 Ärztlicher Dienst und Gesundheitswesen, hatte im Juni 2016 eine Fachinformation zum Thema „Ausbildung in Erste Hilfe in den Feuerwehren“ veröffentlicht. In diesem Schreiben spricht sich der Landesfeuerwehrarzt eindeutig für 16 Stunden Erste-Hilfe-Ausbildung aus. Da die Ausbildungsstunden für Erste Hilfe Kurse auf 9 Stunden reduziert wurden, sollen die restlichen 7 Stunden mit feuerwehrspezifischen Themen ergänzt werden.

Ab 2018 wird es zwei Module geben. Ein Basismodul (9 Std. Erste Hilfe Kurs) sowie ein Aufbaumodul “Feuerwehr” mit 7 Unterrichtseinheiten.

Basismodul mit 9 UE

BRK Erste Hilfe Kurs (Standardausbildung)

Aufbaumodul „Feuerwehr“ mit 7 UE (analog Kreisbrandinspektion Dachau)

2 UE Herz-Lungen-Wiederbelebung am Erwachsenen mit und ohne Beatmungshilfe und ggf. mit AED-Gerät der örtlichen Feuerwehr

2 UE Heben und Tragen von Patienten mit Geräten der örtlichen Feuerwehr inklusive HWS-Stützkragen-Anwendung

1 UE Umgang mit besonders Schutz- oder Betreuungsbedürftigen Personen (Kinder, ältere Menschen, Behinderte) inklusive der Patientenbetreuung

1 UE Bewusstseinsstörung durch Hitze mit Sofortmaßnahmen bei Hitzeerschöpfung, Verbrennungen, Verbrühungen etc. im Feuerwehrdienst

1 UE Spezielle Notfälle z.B. feuerwehrtechnische Gefahren wie CO-Vergiftung, Verätzung, Amputationsverletzungen, Ertrinken usw.

Diese beiden Module sind eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Sollte ein Lehrgangsteilnehmer bereits einen Erste Hilfe Kurs besucht haben, darf dieser am Tag der Zwischenprüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Eine höherwertige Ausbildung (z.B. RS oder RA) wird immer anerkannt. Hier gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Das Basismodul wie auch das Aufbaumodul „Feuerwehr“ müssen die Feuerwehren nicht zwangsläufig bei den Hilfsorganisationen absolvieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Feuerwehr diese Ausbildung auch selbst organisieren und durchführen. Die Voraussetzungen dafür können in der Fachinformation zum Thema „Ausbildung in Erste Hilfe in den Feuerwehren“ des Fachbereichs 8 Ärztlicher Dienst und Gesundheitswesen nachgelesen werden.