Dienstag, 19. März 2024
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Fahrsicherheit

Ein spannendes Bild für viele Menschen und für manche vielleicht sogar ein Traum: Mit Blaulicht und Martinshorn durch die Gegend fahren.

Spannend ist es tatsächlich. Aber nicht unbedingt im positiven Sinne. Der Einsatz von Sonder- und Wegerecht nach Paragraph 35 und 38 der StVO ist nur dann zulässig, wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben wie zum Beispiel Menschenrettung nötig ist. Das Unfallrisiko ist bei Fahrten mit Sondersignal um ein vielfaches höher als bei nicht zeitkritischen Fahrten. Zeitdruck, Stress, Adrenalin und zu wenig Routine mit dem Fahrzeug sind nur einige Punkte, die zu vermehrten Unfällen führen.

Um Fahrer von Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit zu geben Einsatzfahrten zu trainieren, bieten wir verschiedene Schulungen im Bereich Fahrsicherheit an.

 

 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner für Fahrsicherheit, KBM Sven Aneser. Sie finden seine Kontaktdaten in der Rubrik „Ausbilder“. (verlinkt)

 

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