Die elfte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und alles was dazu gehört
Hier findet Ihr die elfte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (von Seiten der Feuerwehr hat sich soweit nichts geändert (§20, Abs. 2), die entsprechende Begründung und der Beschluss des Ministerrates mit den weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Elfte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Begründung zur elften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung