Übungsbetrieb auf Stufe 2 erhöht, Übungen in Gruppenstärke erlaubt!
Leider haben wir derzeit noch keine Information über die sechste Infektionsschutzverordnung erhalten.
Deswegen können auch wir momentan keine weitere Verlängerung unserer Dienstansweisung/Empfehlung veröffentlichen.
Das einzige, was man sagen kann ist, dass ab 15.06.2020 die zweite Stufe des Ausbildungs- und Übungsbetriebes aus dem Schreiben vom 15.05.2020 greift.
Das bedeutet, es können wieder Übungen mit max. Gruppenstärke und auch aus mehreren Feuerwehren stattfinden.
Sollte es neue Infos geben, werden wir Euch informieren.