Dienstag, 19. März 2024
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Stellungnahme vom LandesFeuerwehrverband Bayern e.V. zum Thema Ausbildungs- und Übungsdienst in der Feuerwehr

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In den folgenden Zeilen findet Ihr das Schreiben von Herrn Uwe Peetz, Geschäftsführer des LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V. bezüglich des Ausbildungs- und Übungsdienstes in der Feuerwehr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem uns mittlerweile fast stündlich Anfragen der Mitgliedsfeuerwehren erreichen, wann der Ausbildungs- und Übungsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass wir am heutigen Tag dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, einen mit der Kommunalen Unfallversicherung abgestimmten Vorschlag für Hinweise zum Einsatzdienst und eine stufenweise Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebs bei den Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen der Covid-19-Pandemie übermittelt haben.

Dieser Vorschlag enthält Empfehlungen für den Einsatz- und Innendienst und eine in drei Stufen gegliederte Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsdienstes. Wir hoffen auf eine zeitnahe Stellungnahme des StMI und werden Sie nach Eingang umgehend über diese Empfehlung informieren.

Ergänzend teilen wir noch mit, dass wir das StMI ebenfalls um eine Prüfung gebeten haben, ob und unter welchen Voraussetzungen Gremiensitzungen in der Feuerwehrvereinen und Feuerwehrverbänden wieder durchgeführt werden können. Hintergrund ist einen Regelung in Nordrhein-Westfalen, mit der Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von privatrechtlichen Vereinen erlaubt werden. Wir halten diese Regelung grundsätzlich auch für Bayern umsetzbar.

Ebenfalls haben wir das StMI um eine Definition des Begriffs „Großveranstaltung“ gebeten. Aus unserer Sicht ist eine zeitnahe Definition im Hinblick auf Schadenersatz- und Regreßansprüche, die im Falle einer Absage der Veranstaltung im Raum stehen könnten, dringend geboten.

Bitte leiten Sie dieses Information in eigener Zuständigkeit an die Feuerwehren weiter.

Über den Fortgang der Sache werden wir berichten.

Mit freundlichen, kameradschaftlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Uwe Peetz

 

Uwe Peetz, Rechtsanwalt

Geschäftsführer

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

Carl-von-Linde-Straße 42

85716 Unterschleißheim


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