Donnerstag, 28. März 2024
Notruf: 112

Sprechfunker

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmann-Ausbildung Teil 1. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

Aufgrund der Neueinführung des Digitalfunks, wird der derzeitige Ausbildungsplan überarbeiten und den Besonderheiten des Digitalfunks angeglichen.

Zielgruppe: Alle Feuerwehrdienstleistende.
Lehrgangsdauer: mindestens 22 Stunden.