Sprechfunk-Ausbildung
Sprechfunk-Ausbildung
im Landkreis Aichach-Friedberg
Der Funkverkehr ist aus dem heutigen Feuerwehralltag nicht mehr wegzudenken. Ein rasches und zielsicheres Helfen ist ohne schnelle Alarmierung fast nicht mehr denkbar. Hierzu bildet heute die Funkalarmierung ein wesentliches Glied der Alarmierungskette. Wurde früher noch mit der Kirchenglocke alarmiert, so sind heute in allen Gemeinden Sirenen zur „lauten“ Alarmierung und bei größeren Wehren mit vielen Einsätzen auch Funkwecker zur „stillen“ Alarmierung beschafft worden und im Einsatz.
Für diese „stille“ Alarmierung von Führungs- und Einsatzkräften der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes stehen tragbare, batteriebetriebene Taschenmeldeempfänger zur Verfügung. Sie werden auf dem jeweiligen Betriebskanal im 4 m-Bereich betrieben.
Verbindliche Grundlage für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei den Feuerwehren ist die PDV/DV 810. Diese Vorschrift gilt für alle „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS).
Der Sprechfunkdienst hat die Aufgabe, Sprechfunkverbindungen auf den zugewiesenen Kanälen unter Verwendung der zugeteilten Rufnamen und unter Beachtung der Meterwellen-Richtlinie „BOS“ herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten. Der Sprechfunkverkehr wird von Sprechfunkbetriebsstellen durchgeführt. Das sind Sprechfunkzentralen und Sprechfunkstellen, kurz: Funkstellen genannt. Man unterscheidet ortsfeste (FeuerwehrEinsatzZentralen) und bewegliche (in Fahrzeugen oder tragbare) Sprechfunkstellen und Relaisstellen.
Die Feuerwehren betreibt eine ortsfeste Sprechfunkstelle bei der Integrierten Rettungsleitstelle in Augsburg. Zu den beweglichen Sprechfunkstellen zählen die Fahrzeuge. Im Landkreis Aichach-Friedberg haben ca. 85% der Ortsfeuerwehren die Möglichkeit, Informationen auszutauschen. Um im Landkreis einen möglichst störungsfreien Funkverkehr zu ermöglichen, wurde auf dem Postturm in Igenhausen eine Relaisstation installiert. Um an den Einsatzstellen die taktische Verbindung herzustellen, stehen den Feuerwehren Sprechfunkgeräte im 2 m-Band zur Verfügung.
Um einen geordneten Funkverkehr, sowohl mit Fahrzeugfunkgeräten, als auch mit Handsprechfunkgeräten zu gewährleisten, muß hierfür entsprechende Funkausbildung abgehalten werden. Hierzu werden seit 1989 von der Kreisbrandinspektion Lehrgänge auf Landkreisebene abgehalten. Es werden ein bis zwei Lehrgänge im Jahr angeboten. Dabei wird jedes Mal der KBI-Bereich gewechselt. Somit kommt jeder Bereich alle 2 Jahre an die Reihe. Als Ausbilder fungieren drei Kreisbrandmeister und zwei Kreisausbilder. Es sind dies KBM Christian Happach, KBM Michael Schlickenrieder, KBM Paul Kuhnert, Sven Anneser (FF Aichach) und Alexander Baumgartner (FF Kissing).
Diese fünf Ausbilder führen den Lehrgang gemeinsam durch, wobei jeder einen bestimmten Lehrbereich übernimmt.
Die Lehrgangsdauer beträgt 16 Ausbildungsstunden in Theorie und Praxis und schließt mit einem Leistungsnachweis. Gelehrt wird alles, was ein „Funker“ an Grundwissen für Übungen und Einsätze braucht, zudem sollte er dieses Grundwissen auch an seine Kameraden innerhalb der Wehr weitervermitteln. Die Lernziele sind in den Ausbildungsrichtlinien (s. unten) festgelegt und erfordern von den Lehrgangsteilnehmern aktive Mitarbeit und Lernbereitschaft.
Zum Abschluß noch einige Verhaltensregeln im Funkverkehr.
Der Sprechfunkverkehr ist so kurz wie möglich, aber so umfassend wie nötig abzuwickeln.
Folgende Grundsätze sind zu beachten:
- Strenge Funkdisziplin halten
- Höflichkeitsformeln unterlassen
- deutlich und nicht zu schnell sprechen
- nicht zu laut sprechen
- Abkürzungen vermeiden
- Zahlen unverwechselbar aussprechen
- Personennamen und Amtsbezeichnungen nur in begründeten Fällen nennen
- Eigennamen und schwer verständliche Wörter ggf. buchstabieren
- Teilnehmer mit „Sie“ anreden.
Ausbildungsplan FwDV 2
(Feuerwehr-Dienstvorschrift 2)
Sprechfunker
Voraussetzung:
abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung
Ausbildungsziel
Der Lehrgangsteilnehmer muß lernen. als Sprechfunker in Gruppen, Zugtrupps und Führungsgruppen mittels der im Feuerwehrdienst üblichen Sprechfunkgeräte Nachrichten zu Übermitteln oder entgegenzunehmen.
Dauer
7 Stunden Unterricht
9 Stunden Praxis
1. Grundlagen
- FwDV 810 Meterwellenfunk-Richtlinie BOS
-Sprechfunkdienst
-Sprechfunknachrichten
-Durchführung des Sprechfunkverkehrs
-Physikalische Grundlagen
2. Gerätekunde
-Gesetzliche Grundlagen
Technische Richtlinien
-Sprechfunkgeräte für den 4 m-Bereich
-Sprechfunkgeräte für den 2 m-Bereich
-Geräte für die Funkalarmierung
3. Kartenkunde
-UTM Gitter
-Standortbestimmung nach Koordinaten
4. Sprechfunkbetrieb
-Durchsagen
-Gespräche
5. Prüfung
-Leistungsnachweis in Theorie und Praxis
KBM Christian Happach
(Lehrgangsleiter)